Wir bieten kleinen und mittleren Unternehmen (Vereinen und Verbände pauschale Regelungs- und Vergütungsmodelle (bzw. Vereinen, Verbänden) für die Unterstützung bei der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DS-GVO und beim Aufbau des Datenschutzmanagements an:
Erstbesprechungen zur Angebotserstellung, Auftragsabwicklung und zu allgemeinen Fragen des Datenschutzes sind kostenfrei.
Für die Pauschalvergütungssätze gelten in Abhängigkeit der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter folgende Mindestpauschalsätze:
Unternehmen bis 10 Mitarbeiter und kleine Verbände und Vereine:
Pauschale: 475,- € zzgl. USt
Unternehmen bis 20 Mitarbeiter:
Pauschale: 750,- € zzgl. USt
In den Pauschalsätzen sind folgenden Leistungen enthalten:
Die Enführung von Legal Tech Anwendungen im Unternehmen ist eine unserer Kerntätigkeiten.
Für Unternehmen in einer Größenordnung bis ca. 20 Mitarbeiter empfehlen wir regelmäßig die Verwendung der Datenschutzsoftware "Datenschutzverwaltung". Die Anschaffungskosten dieser Standardsoftware für Unternehmen des Drittanbieters betragen 69,- € zzgl. USt. Für größere Unternehmen sind individuell abgestimmte Softwarelösungen zu empfehlen.
Soweit keine Pauschalvereinbarungen oder anderweitige Honorarvereinbarungen getroffen wurden, berechnen wir folgende Zeitvergütungen:
Stundensatz: 90,- € zzgl. USt / Stunde
Tagessatz: 650,- € zzgl. USt / Tag
Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, stellt die transconomy GmbH als Datenschutzbeauftragten:
Oliver Richter
Geschäftsführer
Ass. iur.
(Volljurist)
Datenschutz-beauftragter
(Dekra zertifiziert)
Die transconomy GmbH ist Mitglied im Bundesverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) und nach Verbandskriterien verpflichtet.