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Die GmbH ist rechtlich die im Innenverhältnis  am flexibelsten gestaltbare Kapitalgesellschaft. Dies gilt auch für das Verhältnis der Gesellschafterversammlung bzw. der Gesellschaft zu den Geschäftsführern. Für den häufigen Fall, dass Gesellschafter auch Geschäftsführer sind, greifen eine Fülle von Sonderregelungen.

Wir informieren durch die legalproject.academyGeschäftsführer durch Fachseminare, Lehrgängen und Vorträge über die Möglichkeiten, ihre Rechtsbeziehungen zur GmbH zu gestalten, insbesondere im Rahmen ihrer Dienstverträge, und über ihre  zivilrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und Haftungsverantwortlichkeiten.

Neben dem Geschäftsführer und der Gesellschafterversammlung ist in der GmbH gesetzlich ein Aufsichtsorgan (Aufsichtsrat) nicht zwingend vorgesehen. Ausnahmen, etwa weil ein Unternehmen der Arbeitnehmermitbestimmung unterliegen würde, sind praktisch nicht relevant. Durch die Satzung (Gesellschaftsvertrag) können Aufsichtsorgane und Aufsichts- und Beratungsgremien in der GmbH aber freiwillig eingerichtet werden. Es besteht die Möglichkeit weitgehend frei die Aufgaben und Befugnisse dieser Organe und Unternehmensgremien auszugestalten. Organkompetenzen können deshalb gezielt so ausgestaltet werden, dass sie den Bedürfnissen der unternehmensexternen Akteure entgegenkommen:

Familienunternehmen machen seit jeher Gebrauch von der Möglichkeit ihren Zugang zum Kapitalmarkt und ihre Finanzierungskonditionen dadurch zu verbessern, dass sie durch die Schaffung solcher Gremien eine ständige und neutrale Unternehmensüberwachung und Beratung gewährleisten und so das Vertrauen der Kapitalgeber stärken. Für Innovationsunternehmen hat diese Form  neutraler Unternehmenskontrolle noch stärkere Bedeutung.

In unseren Fachseminaren, Lehrgängen und Vorträgen stellen wir die Möglichkeiten der Satzungsgestaltung zur Schaffung von Aufsichtsräten, Beiräten und Beratungsgremien in der GmbH dar. Wir informieren (künftige) Aufsichtsräte umfassend über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, insbesondere im Bereich der Kernaufgabe der Kontrolle  der sog. "originären Führungsaufgaben" der Geschäftsführung, insbesondere im rechtlich relevanten Themenkreis der Compliance im Unternehmen.

Wir bieten an, sowohl als Aufsichtsräte und Beiräte ohne eigene Unternehmensbeteiligung (independent directors), mit eigener Unternehmensbeteiligung wie auch in Gesellschafterausschüssen für beteiligte Unternehmen  mitzuwirken. 

Soweit Sie als Innovationsunternehmen oder als mittelständisches Unternehmen Interesse an unserer Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien  haben oder sich generell informieren möchten, stehen wir Ihnen für Auskünften gerne jederzeit zur Verfügung.